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May 10, 2022

Cannabis und Führerschein: Was droht mir, wenn ich erwischt werde?

Cannabis genießt unter den Betäubungsmitteln eine Sonderstellung. Wer in Begleitung der guten alten Mary Jane erwischt wird, muss heutzutage in den meisten Fällen strafrechtlich nicht mehr allzu viel befürchten. Dieser Beitrag soll Dir einen Überblick über die aktuell geltenden Gesetze verschaffen und vor allem darüber aufklären, was Cannabiskonsum mit Deinem Führerschein zu tun hat. 

Wie ist die Rechtslage?

Die zunehmend liberale Drogenpolitik unseres Staates ist sicherlich eine grundsätzlich positive Entwicklung. Es geht nämlich auch anders: Wirst Du beispielsweise in Singapur mit Drogen erwischt, droht Dir eine weitaus drastischere Strafe: Tod durch Erhängen.

Auch in der Bundesrepublik ist der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis verboten, der Konsum aber prinzipiell erlaubt. Was jedoch nicht erlaubt ist: unter dem Einfluss von Cannabis (und anderen Drogen) am Straßenverkehr teilzunehmen. 

Medizinisches Cannabis

Eine Ausnahme bilden Patient:innen, die aus gesundheitlichen Gründen medizinisches Cannabis auf Rezept konsumieren. Cannabispatient:innen dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, “soweit sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, das heißt sie müssen in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen.”, so die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken1. Wer dazu berechtigt ist, medizinisches Cannabis zu nutzen, ist dabei genau festgelegt. Zu den Krankheitsbildern gehören unter anderem HIV und Aids, chronische Schmerzen sowie Krebserkrankungen. Das Oberverwaltungsgericht der Kleinstadt Saarlouis hat im Jahr 2018 sogar einem Patienten Recht gegeben, der sich ohne Rezept selbst mit Cannabis therapierte. In der ersten Instanz wurde dem Cannabiskonsumenten der Führerschein entzogen, das saarländische OVG verhandelte den Widerspruch und gab ihm aufgrund ärztlicher Gutachten statt2.

Cannabis zum Freizeitgebrauch

Sofern Du aber das Glück hast, nicht an Krankheiten zu leiden, die den Konsum von verschreibungspflichtigem Cannabis vor dem Gesetz rechtfertigen, bleiben Marihuana oder Haschisch für Dich vorerst illegal. Wie bereits erwähnt, beziehen sich die Verbote auf den Besitz und Handel sowie die Teilnahme am Straßenverkehr. 

Aber wie kann der Cannabiskonsum erlaubt sein, wenn der Besitz illegal ist? Gute Frage: Hier greifen die regional unterschiedlichen Gesetze bezüglich der erlaubten Höchstmengen.

Erlaubte Höchstmengen und Eigenbedarf

In den meisten Bundesländern liegt die erlaubte Höchstmenge an Cannabis bei 6 g. Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland Pfalz sehen es lockerer: Hier darfst Du bis zu 10 g Cannabis besitzen. Scheinbar super kulant geht’s in Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein zu: 10 bis 15 g Marihuana sind erlaubt. Praktisch bedeutet das, dass keine Strafverfolgung aufgenommen werden soll, wenn Du mit weniger Hanf erwischt wirst. Doch Vorsicht: Es gibt Ausnahmen! Die Justiz kann ermitteln, wenn Du als Wiederholungstäter:in eingestuft wirst oder die Strafverfolgung von öffentlichem Interesse ist. Außerdem kann leider niemand ausschließen, dass marginalisierte Gruppen eher zur Verantwortung gezogen werden als andere.

Welche Strafe im Falle einer Verurteilung droht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Betäubungsmittelgesetz sieht laut § 29 eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. 

Cannabis im Straßenverkehr

Zu Deiner eigenen Sicherheit solltest Du Dich für öffentliche Verkehrsmittel entscheiden und den Autoschlüssel zu Hause lassen, wenn Du kürzlich Cannabis konsumiert hast. Andernfalls verstößt Du nicht nur gegen das geltende Recht, Du spielst auch mit Deiner Gesundheit und der der anderen. Trotz der deutschen, im Vergleich zu Singapur „harmlosen“ Gesetze, ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis kein Kavaliersdelikt. Auch hier drohen Sanktionen, die betroffene Personen ganz unterschiedlich erleben können. 

Gut zu wissen: Die “Teilnahme am Straßenverkehr” meint nicht nur das Autofahren. Motorrad-, Moped- und Fahrradfahren gehören ebenfalls dazu. Ja, Du liest richtig: Wenn es schlecht läuft, verlierst Du Deinen Führerschein beim Fahrradfahren. 

Achtung, allgemeine Verkehrskontrolle!

“Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte. Stehen Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen? Machen Sie freiwillig einen Drogenschnelltest? …“  – und schon bilden sich große Schweißperlen auf der Stirn. Am besten atmest Du jetzt erst mal tief durch die Nase ein und durch den Mund wieder aus. Dann machst Du Dir bewusst, was Du über die Rechtslage weißt: Du bist lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Deinen Personalien zu machen und Warndreieck sowie Verbandskasten vorzuzeigen. Für jede weitere Maßnahme brauchen die Beamt:Innen einen Verdacht

Aber was ist ein solcher Verdacht? Die gute Nachricht zuerst: Sollten die Beamt:innen aufgrund von geröteten Augen darauf spekulieren, dass Du Cannabis konsumiert hast, rechtfertigt das keinen Drogenschnelltest. Wenn die Polizist:innen jedoch den süßlichen Geruch von Marihuana in Deinem Auto vernehmen, reicht das als Verdacht aus. Außerdem musst Du öfter mit Drogenschnelltests rechnen, wenn Du bereits einen Betäubungsmitteleintrag in Deinem Führungszeugnis hast. Natürlich hast Du auch im Falle eines berechtigten Verdachts die Möglichkeit, den Test zu verweigern. Meist folgt dann aber eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme. 

Best Case Szenario: Du konntest mit deinem Wissen darüber, was die Polizei darf und was nicht, glänzen und Deine freundliche sowie überzeugende Art hat die Beamt:innen davon abgebracht, einen Drogenschnelltest durchführen zu wollen. Vielleicht ist es aber auch ganz anders gelaufen. In einer solch angespannten Situation ist es oft besonders schwer, für sich einzustehen und zu widersprechen. Das ist okay, schließlich wolltest Du, dass die Situation schnell vorüber geht. 

Der Drogenschnelltest

Meist folgt jetzt der Drogenschnelltest. Das bedeutet, dass Du eine Urinprobe abgeben musst und die Beamt:innen sie auf THC und andere illegale Drogen testen. Weniger häufig kommt die Schweißprobe zum Einsatz, weil diese ungenauer ist: Sie zeigt lediglich an, ob der Schweiß der getesteten Person Rückstände illegaler Substanzen enthält. Ein positives Ergebnis bedeutet aber nicht, dass die Person die Droge auch selbst konsumiert hat. Außerdem fehlt die Zuordnung, welche Substanz sich im Schweiß befindet. Eine weitere Variante des Schnelltests stellt die Speichelprobe dar. Egal welchen Test Du über Dich ergehen lassen musst, der nächste Schritt  ist immer gleich: Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, gehst Du mit  auf die Wache. 

Positiver Schnelltest was dann?

In dem Fall kommt es zur Blutanalyse, denn im Gegensatz zu Drogenschnelltests haben die Ergebnisse des Bluttests vor Gericht Bestand. Das liegt zum einen daran, dass die Fehlerquote des Testverfahrens wesentlich geringer ist, da das Blut im Labor untersucht wird. Zum anderen lässt sich genauer bestimmen, wie lange der Drogenkonsum der getesteten Person zurückliegt.

Cannabiskonsum lässt sich im Urin länger nachweisen als im Blut. Daher gibt die Analyse im Labor Auskunft darüber, ob Du zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle tatsächlich unter dem Einfluss von Cannabis standest oder ob

der Konsum schon einige Zeit zurücklag. Die Häufigkeit des Konsums nimmt ebenfalls Einfluss darauf, wie lange sich THC-Abbauprodukte nachweisen lassen. Das solltest Du bedenken, bevor Du Dich hinter’s Steuer setzt, denn: Im Gegensatz zu legalen Drogen wie Alkohol droht Dir die Strafe so lange, wie THC im Drogentest nachgewiesen wird. Das heißt, dass Du unter Umständen auch Tage nach dem Konsum von Cannabis noch Gefahr läufst, “erwischt” zu werden.

Wie lange der Cannabiskonsum tatsächlich nachweisbar ist, erfährst Du in unserem Artikel “Wie lange ist THC im Urin nachweisbar?“. 

Sobald die Blutentnahme erfolgt ist, werden die Beamt:innen Deine Daten aufnehmen und Dich im Regelfall nach Hause schicken. Ob mit oder ohne Führerschein – das erklären wir Dir gleich!

Zu Hause angekommen, fertigst Du am besten zeitnah ein Gedächtnisprotokoll an, damit Du Dich im Falle eines Widerspruchs oder einer Verhandlung auch in ein paar Monaten noch genau daran erinnern kannst, was an dem ereignisreichen Tag passiert ist. Außerdem kannst Du dich schon einmal informieren, von welcher Anwält:in Du Dich am liebsten beraten lassen möchtest

Und Dein Führerschein?

Nun kommen wir zur bereits erwähnten Sonderstellung von Cannabis. Bei den meisten anderen illegalen Betäubungsmitteln würde die Polizei Deinen Führerschein mit hoher Wahrscheinlichkeit einbehalten, sobald der Drogenschnelltest positiv ist oder sie Drogen bei Dir findet. Bei Cannabis aber kommt es nicht automatisch zum sofortigen Führerscheinentzug. Das passiert lediglich, wenn die Beamt:innen Deine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr in Frage stellen. Bist Du beispielsweise schon öfter während einer Kontrolle positiv auf THC getestet worden, hast BTM-Einträge im Führungszeugnis oder hast sogar unter dem Einfluss von Cannabis einen Verkehrsunfall verursacht? Dann können wir Dir an dieser Stelle keine Entwarnung geben. 

Konntest Du diese Fragen mit “Nein” beantworten, so sehen Deine Chancen schon etwas rosiger aus.

Jetzt wird’s bürokratisch!

Klingt nervig? Ist es auch. 

Nachdem Dein Test positiv ausgefallen ist, kannst Du Dich auf Verschiedenstes einstellen: Bußgeld, Entzug des Führerscheins, Fahrverbot und die oftmals langsam mahlenden Mühlen der Justiz. 

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stellt nach §24a des StVg eine Ordnungswidrigkeit dar. Die möglichen Konsequenzen für den Verstoß haben verschiedene Eskalationsstufen, die sich an Deinem vermuteten Konsummuster orientieren und berücksichtigen, ob Du in der Vergangenheit bereits einschlägig auffällig geworden bist. 

Einmal ist …

… nicht ganz keinmal, jedoch scheint die vorgesehene Strafe noch relativ glimpflich auszufallen. In der Regel erwartet Dich ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Beim zweiten Vergehen wird es schon teurer: drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 1000 Euro, die Du in die Staatskasse zahlen musst. Die Konsequenz nach dem dritten Fehltritt: 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und 1500 Euro Lehrgeld. Wenn Du Dich während deiner Probezeit mit THC im Blut erwischen lässt, wird außerdem deine Probezeit um zwei Jahre verlängert und Dir wird eine Nachschulung empfohlen.

Und vier Mal? Dann passiert aller Wahrscheinlichkeit nach das, was bei anderen illegalen Drogen schon beim ersten Verstoß passiert wäre: Führerscheinentzug und MPU

Die genannten Konsequenzen sind lediglich Richtwerte und keine Garantie dafür, dass Du nicht bereits nach dem ersten Verstoß eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren musst. 

Die Post ist da und die Fahrerlaubnisbehörde schreibt …

Vermutlich sind schon einige Wochen seit der Kontrolle vergangen, Du gehst nichts ahnend zum Briefkasten und findest darin einen der gruseligen gelben Umschläge. Darüber hat sich noch nie ein Mensch gefreut, Du vermutest Böses… Die Fahrerlaubnisbehörde schreibt und sie möchte Dir mitteilen, dass Dir Deine Fahrerlaubnis entzogen wird. Wieso? Weil die Behörde vermutet, dass Du nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist. Das geschieht auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie § 36 Abs 1 der Fahrerlaubnisverordnung. Jetzt hast Du zwei Möglichkeiten: Du kannst zustimmen und Deinen Führerschein abgeben, bis Du bereit bist, das Gegenteil zu beweisen. Oder Du entscheidest Dich für eine medizinisch-psychologische-Untersuchung. Auch dann musst Du Deinen Führerschein abgeben und unter Beweis stellen, dass Du in der Lage bist, langfristig ohne Drogen durch’s Leben zu gehen

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Wählst Du die MPU, wird ein ärztliches Gutachten erstellt, in dem ein:e Mediziner:in beurteilt, ob Dein Konsummuster eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Spoiler: Die bundesweite Durchfallquote der MPU liegt bei circa 35 Prozent3. Scheint, als sei es gar nicht so einfach, die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung zu bestehen? Das stimmt, und teuer ist sie noch dazu. Der eigentliche Test kostet bei Drogendelikten zwar “nur” knapp 800 Euro, jedoch bestehen nur die wenigsten die Untersuchung, ohne sich adäquat darauf vorzubereiten. Prinzipiell ist es daher ratsam, an entsprechenden Beratungsgesprächen und Vorbereitungskursen teilzunehmen. Zusätzlich wirst Du regelmäßig zum Drogentest geladen und trägst die Kosten dafür selbst. In Summe zahlst Du so schnell Beträge im mittleren vierstelligen Bereich.  

So lange kann Dein Führerschein weg sein 

Das kommt im Großen und Ganzen auf Dein Konsumverhalten an. Wie bereits erwähnt, wirst Du regelmäßig zu Drogentests geladen. Anhand der Tests stellen die Behörden fest, ob Du es schaffst, Deinen Cannabiskonsum einzustellen. Den Behörden wird es nicht reichen, wenn Du den Konsum reduzierst. Die schlechte Nachricht ist: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Drogentests Dich verraten, falls Du auch nur selten konsumieren solltest, ist hoch und verlängert die Zeit, in der Du auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bist.

Neben den Drogentests musst Du natürlich noch die MPU bestehen. Insgesamt kannst Du davon ausgehen, dass Dein Führerschein mindestens ein Jahr in der Schublade der Fahrerlaubnisbehörde liegen wird.

Fazit

Unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilzunehmen ist immer ein Risiko. Die größte Gefahr ist jedoch nicht der Verlust Deines Führerscheins, sondern Dich und andere zu verletzen. Daher raten wir Dir ausdrücklich davon ab, Dich auf Dein Motorrad, Fahrrad oder in Dein Auto zu setzen, wenn Du kürzlich Cannabis konsumiert hast. Dass die Rechtsprechung die Ordnungswidrigkeit so lange sieht, wie sich THC in Deinem Drogentest nachweisen lässt, ist zwar ärgerlich, aber sicher gut zu wissen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und soll Dir lediglich dabei helfen, Dir einen Überblick im Dschungel der deutschen Gesetzgebung zu verschaffen. Damit wünschen wir Dir “allzeit gute Fahrt und immer eine handbreit Wasser unter’m Kiel” 😉

FAQ:

Welche Messwerte sind wichtig?

Die Polizei muss den THC-Wert im Blut nachweisen lassen.  Angegeben wird dieser Wert in Tetrahydrocannabinol in Nanogramm pro Milliliter Blut (THC ng/ml). Des Weiteren wird der THC-Carbonsäure-Wert (THC-COOH) ermittelt. Diese Werte werden unter anderem genutzt, um festzustellen, ob es sich um gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum handelt oder wie lange der letzte Konsum zurückliegt.

Was, wenn Du zum ersten Mal Cannabis konsumiert hast?

Dann bist du ein echter Pechvogel. Es gibt zwar Sonderregelungen, jedoch ist es sehr schwer, diesen Anspruch geltend zu machen. Obwohl es in Deutschland keine sogenannte Beweislastumkehr gibt, musst Du im Kontext des Drogenkonsums deine Unschuld beweisen können. In dem Fall bedeutet das, dass Du in der Pflicht bist nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um einen Erstkonsum handelte. Allerdings wird die Blutuntersuchung vermutlich für Dich sprechen.

Was tun, wenn es zu spät ist?

In jedem Fall empfehlen wir Dir, ein:e Anwält:in zu kontaktieren, die auf Betäubungsmittel und Straßenverkehrsrecht spezialisiert ist. 
Als Ersttäter:in (§ 24a StVG Abs. 2) erwartet dich vermutlich ein Bußgeld von mindestens 500€, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Solltest Du zum Tatzeitpunkt noch in der Probezeit sein, verlängert sich Deine Probezeit automatisch. Je öfter Du erwischt wirst, desto teurer wird’s. Außerdem verlängert sich das Fahrverbot. Eine weitere Möglichkeit ist der Entzug der Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit. Um Deinen Führerschein zurückzubekommen, musst Du Dich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen.

Unsere Quellen 

1 https://dserver.bundestag.de/btd/18/117/1811701.pdf
2 https://hanfverband.de/nachrichten/news/oberverwaltungsgericht-saarlouis-cannabispatient-darf-auto-fahren
3 https://www.bussgeldkatalog.de/mpu-durchgefallen/#:~:text=Bei%20der%20MPU%20liegt%20die,davon%20wegen%20Alkohol%20und%20Drogen

Du möchtest noch tiefer ins Thema einsteigen? Dann kannst du unter anderem auf folgenden Seiten genauer nachlesen:
https://hanfverband.de/inhalte/bundesland-vergleich-der-richtlinien-zur-anwendung-des-ss-31a-btmg
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html

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